Die Notbetreuung wird nur für die Kinder angeboten, deren Eltern beide (bei Alleinerziehenden generell) einen der folgenden Berufe ausüben. Bitte seien Sie ehrlich.
- Beschäftigte im Gesundheitsbereich, medizinischen Bereich und pflegerischen Bereich,
- Beschäftigte im Bereich von Polizei, Rettungsdienst, Katastrophenschutz und Feuerwehr,
- Beschäftigte im Vollzugsbereich einschließlich Justizvollzug, Maßregelvollzug und vergleichbare Bereiche.
- Beschäftigte in Behörden des öffentlichen Gesundheitsdienstes
- Beschäftigte in bestimmten kritischen Infrastrukturen (Energie, Wasser, Abwasser, IT- und Telekommunikation, Gesundheit)
- Angehörige der Bundeswehr, / Soldat/in
Eine detaillierte Übersicht dieser Berufsgruppen finden Sie hier (Berufsgruppen mit Notbetreuungsanspruch). Die Zeiten dieser Notbetreuung finden so statt, wie Ihr Kind sonst auch die Schule/die Betreuung besucht.