Ab sofort sind auch nachfolgende Berufsgruppen vom Betreuungsverbot ausgenommen:
- Finanz- und Versicherungswesen
- Transport und Verkehr
- Ernährung
- Fachkräfte in Tageseinrichtungen für Kinder
Hier haben wir für Sie noch einmal die wichtigsten Verordnungen zusammengefasst:
- BSI-KritisV – Verordnung zur Bestimmung Kritischer Infrastrukturen nach dem BSI-Gesetz
- 2020-03-16_2te_vo – Zweite Verordnung zur Änderung der Zweiten Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus
- 2020-03-16_2te_aend-vo – Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus
Im zweiten Dokument (2020-03-16 2te vo) finden Sie die aktuelle Auflistung aller Berufsgruppen.