Notbetreuung: Weitere Berufsgruppen mit Anrecht auf Notbetreuung


Ab sofort sind auch nachfolgende Berufsgruppen vom Betreuungsverbot ausgenommen:

  • Finanz- und Versicherungswesen
  • Transport und Verkehr
  • Ernährung
  • Fachkräfte in Tageseinrichtungen für Kinder

 

Hier haben wir für Sie noch einmal die wichtigsten Verordnungen zusammengefasst:

  • BSI-KritisV – Verordnung zur Bestimmung Kritischer Infrastrukturen nach dem BSI-Gesetz
  • 2020-03-16_2te_vo – Zweite Verordnung zur Änderung der Zweiten Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus
  • 2020-03-16_2te_aend-vo – Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus

Im zweiten Dokument (2020-03-16 2te vo) finden Sie die aktuelle Auflistung aller Berufsgruppen.

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